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KG, 20.01.2004 - 6 U 190/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …
Auszug aus KG, 20.01.2004 - 6 U 190/02
Die Bestimmungen über die Aufklärungsobliegenheiten tragen dabei dem Gedanken Rechnung, dass der Versicherer, um sachgemäße Entschlüsse fassen zu können, sich darauf verlassen muss, dass der Versicherungsnehmer von sich aus richtige und lückenlose Angaben über den Versicherungsfall macht und dass der drohende Verlust seines Anspruchs geeignet ist, ihn zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben anzuhalten (vgl. BGH NJW 2002, 518, 520 m. w. Nachw.).Demgemäß muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. BGH NJW 2002, 518, 519 m. w. Nachw.).
Sie können dazu führen, dass eine den Wert des Fahrzeugs übersteigende Entschädigung gezahlt wird (vgl. BGH NJW 2002, 518, 519 m. w. Nachw.).